Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Fitklusiv Gewinnspiel „100 x Smart EQ 2021“
Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bat Bee GmbH, Inselstr. 19, 40479 Düsseldorf in Kooperation mit der Fitklusiv GmbH, Overfeldweg 7, 51371 Leverkusen. Im folgenden Fitklusiv. Weitere Informationen zu Fitklusiv finden Sie unter https://fitklusiv.de/impressum/.
Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind nur, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt haben. Die Nutzung des Pkw ist nur durch Personen gestattet, die wenigstens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und wenigstens 23 Jahre alt sind.
Die Teilnahme erfordert den Abschluss einer VIP Mitgliedschaft für die Dauer von 24 Monaten, sowie eine aktive VIP Mitgliedschaft über 24 Monate für eine weitere Person. Für bestehende Mitglieder besteht die Möglichkeit der Teilnahme, werden zwei weitere Personen geworben. Diese müssen ebenfalls eine Mitgliedschaft der Kategorie VIP über 24 Monate abschließen.
Folgende Pflichtangaben, die zur Durchführung des Gewinnspiels notwendig sind, müssen hierfür angegeben werden:
Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 31.03.2022 um 23:59 Uhr.
Die mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt.
Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Verlosung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeiter des Veranstalters und Beteiligungsunternehmen des Veranstalters sowie Mitarbeiter von am Gewinnspiel beteiligten Firmen sowie deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden.
Durchführung des Gewinnspiels und Gewinnbenachrichtigung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt spätestens eine Woche nach Teilnahmeschluss. Die Gewinner werden von Fitklusiv oder dem hierfür beauftragten Partner schriftlich, per E-Mail oder Telefon unter Angabe der weiteren Einzelheiten benachrichtigt („Gewinnbenachrichtigung“), wobei der Gewinnanspruch nur dann entsteht, wenn die Gewinner die Annahme des Gewinns innerhalb von fünf Kalendertagen ab Versendung der Gewinnbenachrichtigung gegenüber Fitklusiv erklären („Gewinnannahme“). Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Erklärung der Gewinnannahme durch den jeweiligen Gewinner, wird ein neuer Gewinner gezogen.
Gewinn
Dem Gewinner wird ein Fahrzeug wie folgt kostenfrei zur Verfügung gestellt:
• Ein Smart EQ fortwo 3-TÜRER
• NUTZUNGSZEITRAUM: 24 Monate
• FAHRLEISTUNG: 12.000 KM
• ABHOLUNGSORT: Wird von Fitklusiv bestimmt
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar und können auch nicht getauscht werden. Je nach Verfügbarkeit behält sich Fitklusiv vor, statt der angegebenen eine mindestens gleichwertige Leistung als Gewinn bereitzustellen.
Nicht enthaltene bzw. darüber hinausgehende Kosten (z. B. KFZ-Anmeldung, Haftpflichtversicherung, KFZ-Vollkasko-Versicherung, KFZ- Steuer, Verbrauchs-, Kraftstoff- und Stromkosten) trägt der Gewinner. Das Fahrzeug muss in Solingen übernommen werden. Etwaig entstehende Zusatzkosten (z. B. für die An- und Abreise zum Ort der Fahrzeugübergabe) werden vom Gewinner getragen. Das Fahrzeug wird dem Gewinner nicht übereignet, sondern lediglich zur Nutzung im genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Fahrzeugs regelt der Fahrzeug Nutzungsvertrag, der bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss.Bei Schäden an dem zu gewinnenden Fahrzeug haftet der Fahrzeugnutzer gegenüber Fitklusiv insbesondere bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung (z. B. Schäden infolge Alkohol- oder Drogenkonsums). Der Gewinner muss außerdem bei Übergabe des Fahrzeugs seinen gültigen Führerschein der Klasse B und seinen gültigen Personalausweis vorlegen. Ist er dazu – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage, ist er von der Teilnahme ausgeschlossen. Während der Nutzung des Fahrzeugs herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es verboten, das Fahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die das Fahrverhalten beeinflussen, zu benutzen. Ebenfalls ist das Rauchen im Fahrzeug verboten.
Sofern vorstehend Angaben zum Datum oder Zeitraum der gewonnen Leistung genannt sind, bezieht sich der Gewinn nur darauf. Der Gewinn ist vom Gewinner zu diesem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ansonsten verfällt er.
Datenschutzinformationen
Für die Durchführung des Gewinnspiels werden von der Fitklusiv GmbH Personenbezogene Daten erhoben. Namentlich sind dies Anrede, Vor- und Nachname, postalische Anschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum.
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). In diesem Zusammenhang werden diese zur Gewinnspielabwicklung gegebenenfalls Dritten zur Verfügung gestellt (z.B. mit dem Veranstalter verbundenen Unter- nehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG und/oder Dienstleistern) und nach Beendigung des Gewinnspiels wieder gelöscht.
Sofern Sie uns eine separate Einwilligung in werbliche Kommunikation erteilen, gelten die Bestimmungen der Datenschutzhinweise der Fitklusiv GmbH Diese finden Sie, insbesondere zu Kontaktdetails sowie den Betroffenenrechten des Teilnehmers, unter: https://fitklusiv.de/datenschutz/
Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Fitklusiv behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spiels beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.
Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fotoaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass sein Name im Fall des Gewinns im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht wird. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem für den Fall des Gewinns damit einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns und der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen durch Fitklusiv bzw. durch einen von Fitklusiv beauftragten Fotografen gemacht werden, auf welchen der Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sein wird, die von Fitklusiv zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung auf den Internetseiten sowie dem Facebook- / Instagram Profil von Fitklusiv.
Haftung von Fitklusiv
Fitklusiv haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Fitklusiv bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
Sonstiges
Eventuell anfallende Steuern für Sachzuwendungen werden von Fitklusiv übernommen (37b EstG).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und Fitklusiv unterliegen ausschließlich deutschem Recht.