Allgemeine Geschäftsbedingungen

Düsseldorf

Fitklusiv GmbH

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fitklusiv GmbH mit ihren Mitgliedern sowie für die Teilnahme an allen von der Fitklusiv GmbH angebotenen Leistungen, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist. Mitglieder sind solche Personen, die aufgrund eines mit der Fitklusiv GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Studios, die von einer Fitklusiv GmbH oder der MK Health & Fitness Center GmbH unter der Marke „Fitklusiv“ betrieben werden, berechtigt sind.

Die AGB der Fitklusiv GmbH können auch nach Vertragsschluss, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, verändert werden. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Fitklusiv GmbH das Mitglied ausdrücklich auf diese hinweist, dem Mitglied die Neufassung unter Hervorhebung der Änderungen zugänglich macht und das Mitglied nicht innerhalb eines Monats gegen die Neufassung der AGB widerspricht. Das Mitglied wird bei der Neufassung von AGB auf diese Frist und die Folgen eines fruchtlosen Ablaufs der Frist erneut hingewiesen.

Die Fitklusiv GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Fitness Studio aufzustellen. Diese enthält Regelungen bezüglich der Benutzung der Räumlichkeiten und Geräte sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder und wird ebenfalls Bestandteil des Vertrages.

2 Vertragsabschluss

2.1 Vertragsabschluss im Studio

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlichen Antrags des Mitglieds und der Annahme dieses Antrags durch die Fitklusiv GmbH zustande.

2.2 Vertragsabschluss Online

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die Fitklusiv GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Fitklusiv GmbH kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der von dem Mitglied zu entrichtendem Mitgliedsbeitrag ist in 14-tägigen Abständen zu entrichten und ist im Voraus fällig, soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein etwaig vereinbartes, Startpaket wird einmalig zusätzlich berechnet, die Zahlung desselben wird spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss fällig. Die jährliche, zusätzlich zu zahlende Servicepauschale wird erstmalig spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss, nachfolgend alle 12 Monate ab Zahlung der ersten Servicepauschale fällig.

Die Mitgliedsbeiträge, das Startpaket und auch die jährliche Servicepauschale werden über ein SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, wobei von dem Mitglied eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto jeweils die notwendige Deckung für die Belastung aufweist.

Bei einer mangels Deckung oder wegen unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die Fitklusiv GmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

Die Fitklusiv GmbH ist ebenso berechtigt, bei Verzug die anfallenden Mahnkosten zu berechnen und dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

Kommt das Mitglied mit vier aufeinander folgenden 14-tägigen Beitragszahlungen in Verzug, so werden die für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft bis zum Zeitpunkt des nächst möglichen Termins einer ordentlichen Kündigung zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge fällig. Bis zum Zahlungsausgleich ist die Fitklusiv GmbH berechtigt, die Gegenleistungen einzustellen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen behält sich die Fitklusiv GmbH ausdrücklich vor. Die Fitklusiv GmbH behält sich zudem ausdrücklich vor, mit der Einziehung der fälligen Beiträge eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkassobüro zu beauftragen.

4 Preisanpassung

Die von der Fitklusiv GmbH angegebenen Mitgliedsbeiträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Fitklusiv GmbH ist daher berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, sollte die Umsatzsteuer von dem Gesetzgeber erhöht werden. Gleichfalls ist die Fitklusiv GmbH berechtigt, den Mitgliedsbeitrag im Falle einer Herabsetzung der Umsatzsteuer durch den Gesetzgeber entsprechend zu senken.

Die Erhöhung und Herabsetzung der Mitgliedsbeiträge wird in diesem Fall von der Fitklusiv GmbH durch Erklärung in Textform (§126b BGB) angezeigt. Die Preisanpassung wird zu dem in der Anzeige benannten Zeitpunkt wirksam.

5 Reaktivierung

Im Falle des Neuabschlusses eines Vertrages nach erfolgter Kündigung entfällt das grundsätzlich bei Vertragsabschluss zu zahlende Startpaket. Das Mitglied verpflichtet sich, bei erneutem Abschluss eines Vertrages zur Zahlung einer Reaktivierungsgebühr in Höhe von € 20,00, die mit Abschluss des Neuvertrages fällig ist.

6 Vertragsdauer/Kündigung

Die klassische Mitgliedschaft hat zunächst eine Vertragslaufzeit von 52 Wochen oder 104 Wochen und muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht form- und fristgemäß schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit um jeweils 1 weiteren Monat.

Die flexible Mitgliedschaft hat zunächst eine Vertragslaufzeit von 4 Wochen und kann jeweils zwei Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht form- und fristgerecht gekündigt, so verlängert sich diese um weitere 4 Wochen.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied wegen nachgewiesener dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme der Leistungen der Fitklusiv GmbH gehindert ist. Eine dauerhafte Verhinderung liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mindestens bis zum Ablauf der noch ausstehenden Vertragslaufzeit sportunfähig krank ist und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes belegt werden kann.

Für die Fitklusiv GmbH liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn das Mitglied für vier aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der 14-tägigen Beitragszahlung oder eines nicht unerheblichen Teils der Beitragszahlung in Verzug ist oder in einem Zeitraum,

der sich über mehr als vier aufeinander folgende Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Beitragszahlung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Beitragszahlung für zwei Monate erreicht.

Die Kündigung des Vertrages hat fristgerecht in Schriftform zu erfolgen. Sie ist an folgende Adresse zu richten:

Fitklusiv GmbH

Münsterstraße 398

40470 Düsseldorf

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.

7 Kurse

Eine Premium-Mitgliedschaft berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an von der Fitklusiv GmbH angebotenen Fitnesskursen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einzelnen Kursen zu bestimmten Kurszeiten; sollte in Einzelfällen die Teilnahme nicht möglich sein, etwa aufgrund Erkrankung des Kursleiters, Überschreitung der für einen einzelnenn Kurs vorgesehenen Teilnehmerzahl oder Nichterreichens der für einen Kurs erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

8 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied gegenüber der Fitklusiv GmbH abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

9 Mitgliedsausweise

Das Mitglied erhält nach Vertragsschluss einen Mitgliedsausweis, der dem Mitglied den Zutritt zu allen „Fitklusiv“ Fitness Studios ermöglicht.

Der Ausweis ist nicht übertragbar. Eine missbräuchlicher Nutzung des Mitgliedsausweises, z.B. durch Weitergabe an Dritte, berechtigt die Fitklusiv GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des mit dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Das Mitglied verpflichtet sich, der Fitklusiv GmbH einen Schadensersatz in Höhe des Vertragsgegenstandes zu zahlen.

Eine Beschädigung oder der Verlust des Mitgliedsausweises ist gegenüber der Fitklusiv GmbH unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist von dem Mitglied eine mit der Ausstellung eines neuen Ausweises fällig werdende Aktivierungsgebühr in Höhe von 17,- € inkl. Umsatzsteuer zu entrichten, die mit der auf die Ausstellung des neunen Ausweises folgenden Beitragszahlung von der Fitklusiv GmbH von dem Konto des Mitglied eingezogen wird.

Der Unterzeichner verpflichtet sich, sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung mit dem Mitgliedsausweis ein- und auschecken zu lassen.

Die Fitklusiv GmbH ist berechtigt, stichprobenartig und zu jedem beliebigen Zeitpunkt von dem Mitglied die Vorlage eines Lichtbildausweises zu verlangen, um feststellen zu können, ob die Person, die das Studio mit dem Mitgliedsausweis betritt, mit der Person, auf die die Karte ausgestellt ist, identisch ist.

10 Altersbeschränkung

Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter Mitglied werden.

11 Weisungsberechtigung des Personals

Das Personal der Fitklusiv GmbH ist berechtigt, Weisungen an das Mitglied zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des ordentlichen Betriebs des Studios und zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Studio notwendig ist. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Weisungen Folge zu leisten.

12 Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter persönlicher Daten, wie z.B. den Namen, den Wohnsitz, die Kontoverbindung, die E-Mailadresse etc. der Fitklusiv GmbH unverzüglich mitzuteilen. Teilt das Mitglied dies der Fitklusiv GmbH nicht mit und entstehen der Fitklusiv GmbH hierdurch Kosten, sind diese von dem Mitglied an die Fitklusiv GmbH zu erstatten.

13 Nutzung der Spinde

Den Mitgliedern der Fitklusiv GmbH werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt, damit die Mitglieder ihre persönlichen Wertgegenstände sicher verschließen können. Das Mitglied ist ausdrücklich nur während der Anwesenheit im Studio und während des Trainings zur Benutzung der Spinde berechtigt. Die Fitklusiv GmbH ist berechtigt, Spinde, welche darüber hinausgehend genutzt werden, zu öffnen.

14 Nutzung der Kundenparkplätze

Die von der Fitklusiv GmbH zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen von dem Mitglied nur während seines Aufenthalts im Studio genutzt werden. Die Fitklusiv GmbH behält sich vor, unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

15 Bargeldloses zahlen

Die Fitklusiv GmbH ist berechtigt, in ihren Studios ein System zum bargeldlosen Bezahlen mit dem Mitgliedausweis einzurichten. Sobald ein solches System eingerichtet ist, kann das Mitglied auf eine elektronische Karte, welche auch die Mitgliedskarte sein kann, an einem Automaten in dem Studio mit Bargeld Guthaben aufladen, um sodann die Waren und Dienstleistungen, welche von der Fitklusiv GmbH angeboten werden, zu bezahlen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied innerhalb von 3 Jahren berechtigt, sich nach Aufforderung gegenüber der Fitklusiv GmbH ein etwaiges Restguthaben, welches noch auf der Karte ist, auszahlen zu lassen.

16 Haftung für Schäden

Die Haftung der Fitklusiv GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und bei Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds beruhen.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in die Räume der Fitklusiv GmbH mitgebracht hat. Für selbst verschuldete Unfälle des Mitglieds haftet die Fitklusiv GmbH nicht.

17 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Fitklusiv GmbH aufrechnen.

18 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

REINSCHNUPPERN

Erlebe ein einzigartiges Trainingserlebnis!

DURCHSTARTEN

Nur 3 Minuten bis zu Deiner Fitklusiv Mitgliedschaft!